Allgemeine Geschäftsbedingungen des Theater Laboratorium Oldenburg e.V.



 

1. Geltungsbereich


1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem Theater Laboratorium Oldenburg e.V. (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufer*innen, Firmen- und Gruppenkund*innen (im Folgenden einheitlich „Kund*innen“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kund*innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Wiederverkäufer*innen verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.



2. Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand


2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besuchenden kommt durch die Bestellung des/der Kund*in und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der/die Kund*in eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.

2.2 Der/Die Kund*in erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern von dem/der Kund*in Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.

2.3 Wünschen Besuchende eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr, die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden den Besuchenden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt. Die Besuchenden haben die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich in Textform mitzuteilen.

2.4 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung ist das Theater berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen über das Internet ist das Theater berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bearbeitungs- und Internetgebühr beinhalten die Versandkosten und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.

2.5 Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch der Kund*innen an der Abendkasse hinterlegt werden. Sie sind unter Angabe der Buchungsnummre bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.  Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

2.6 Sofern den Besuchenden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.
Bestellte Karten müssen innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden, sonst behält sich das Theater vor diese wieder in den freien Verkauf zu geben. Ab 8 Tage vor der Veranstaltung können die Karten bis zum Tag vor der jeweiligen Vorstellung bis eine Stunde vor der Vorstellung bezahlt und ebenfalls spätestens bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abgeholt werden. Bei telefonisch reservierten Karten liegt das Risiko der korrekten Reservierung bei den Besucher*innen.

2.7 Beim Print@home-Verfahren ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Bitte beachten Sie beim Print@home-Verfahren, dass das Print@home-Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden darf. Für den Fall, dass von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von den Kartenkäufer*innen, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen.

Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt das Theater keinerlei Verantwortung.

2.8 Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Die Abendkasse schließt grundsätzlich nach Vorstellungsbeginn.



3. Gutscheine


3.1 Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum 3 Jahre gültig. Es ist nicht möglich, sich den Wert des Gutscheins auszahlen zu lassen.

3.2 Der Gutschein berechtigt nicht zum Einlass in eine Vorstellung. Um einen Gutschein einlösen zu können, muss im Vorfeld eine Reservierung vorgenommen worden sein.

3.3 Gutscheinrestwerte über 5,00 € werden wieder als Gutschein ausgegeben. Eine Barauszahlung ist nur bei Restwerten unter 5,00 € möglich.



4. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug


4.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Barzahlung oder EC-Karte erfolgen.

4.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der/ die Kund*in die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.



5. Beginn / Einlass


5.1 Das Theater öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn, der Einlass in den Saal erfolgt in der Regel 10 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

5.2 Nach Beginn einer Vorstellung besteht seitens der Besuchenden kein Anspruch auf Einlass in den Saal oder Rückerstattung des Kartenpreises oder Umtausch der Eintrittskarten.

5.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.



6. Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten


Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Soweit aus technischen oder künstlerischen Gründen Sitzplätze wegfallen müssen (z.B. Aufstellen eines Mischpultes o.a.), werden für die Vorstellung Ersatzplätze bereitgestellt.



7. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust


7.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem/der Kund*in den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Umtausch in einen Gutschein. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des/der Kund*in (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

7.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

7.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

7.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

7.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

7.7 Die Eintrittskarten verlieren nach Beginn der Veranstaltung Ihre Gültigkeit.



8. Ermäßigte Eintrittspreise


8.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

8.2 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den gültigen Nachweis einer entsprechenden Berechtigung. Die Identität des Vorteilsnehmers muss in einem Dokument mit Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Kann kein Nachweis erbracht werden, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis nachgezahlt werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

8.3 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.



9. Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen


9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

9.3 Besuchende des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.



10. Hausrecht / Hausordnung


10.1 Aufenthalt im Theater Laboratorium und der Limonadenfabrik
Besuchende haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.

Das Betreten der Bühnen-, Backstage-, Garderoben-, Proben- und Lagerbereiche ist nur den dort beschäftigten Personen erlaubt. Der Aufenthalt auf der Bühne ist nur solange gestattet, wie die Anwesenheit notwendig ist.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch das Personal des Theater Laboratorium Oldenburg e.V. das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, sind nicht berechtigt das Theater Laboratorium oder die Limonadenfabrik zu betreten.

10.2 Allgemeines
Ohne Erlaubnis der Direktion des Theater Laboratorium Oldenburg e.V. ist es auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt:
1.    Eintrittskarten zu verkaufen
2.    Waren, Speisen oder Getränke zu veräußern
3.    zu musizieren
4.    Drucksachen anzubringen oder zu verteilen
5.    Werbeaktionen oder Sammlungen durchzuführen
6.    zu Filmen oder zu Fotografieren
7.    Fahrzeuge abzustellen

In sämtlichen Räumen des Theater Laboratoriums e.V. Oldenburg herrscht das gesetzliche Rauchverbot (Art. 2 Nr. 6 GSG).

Rettungswege und Notausgänge sind ständig frei zu halten.

Das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke ist in den Zuschauerräumen und Fluren nicht gestattet.

Tiere dürfen nicht in den Theatersaal mitgenommen werden.

Aus feuerpolizeilichen Gründen müssen Besuchende ihre Garderobe an den Besuchergarderoben abgeben. Hierzu zählen im besonderen Schirme, Taschen (ausgenommen Handtaschen), Rucksäcke, Kinderwägen, große oder sperrige Gepäckstücke und Musikinstrumente.

Der Theater Laboratorium Oldenburg e.V. übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertsachen, die außerhalb der Besuchergarderoben verwahrt werden.

Fundsachen werden an der Theaterkasse hinterlegt.



11. Haftung / Schadensersatz


11.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein*e gesetzliche*r Vertreter*in oder sein*e Erfüllungsgehilf*in nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

11.2 Schadensersatzansprüche des/der Kund*in aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein*e gesetzliche*r Vertreter*in oder sein*e Erfüllungsgehilf*in nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

11.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

11.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.



12. Datenschutz


12.1 Alle personenbezogenen Daten (Kartenverkauf) werden im Rahmen der Geschäftsverbindungen verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Theater Laboratorium e.V. nutzt die Daten auch, um Sie über gleiche oder ähnliche Produkte und Aktionen zu informieren. Sie haben die Möglichkeit diese Informationen schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu widersprechen. Ihren Widerruf richten Sie bitte an folgende Adresse:

Öffentlichkeitsarbeit
Kleine Straße 8
26121 Oldenburg
medien@theater-laboratorium.org



13. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel


13.1 Es gilt deutsches Recht.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Oldenburg, sofern der Kunde Vollkaufmann*frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.